
Gültig ab 01.09.2026
Die Entgelte wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit den Verbänden der Pflegekassen sowie dem Wetteraukreis als zuständigem Sozialhilfeträger vereinbart.
Dadurch stehen in unserer Einrichtung auch Plätze für Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung, die die anfallenden Kosten nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen können und Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben.
Die Heimentgelte werden täglich berechnet. Für die monatliche Abrechnung wird gesetzlich ein Durchschnittswert von 30,42 Tagen zugrunde gelegt.
Die Kosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Die Höhe der Pflegekosten richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag sind für alle Pflegegrade identisch.
Die folgende Tabelle informiert über die Entgelte der vollstationären Pflege (Dauerpflege). Bei Fragen zu den Pflegesätzen oder zur Kurzzeitpflege steht Ihnen unser Team gerne persönlich zur Verfügung.
(Stand September 2026)
| Pflegegrad | Tagessatz | Gesamtmonat (30,42 Tage) | Erstattung Pflegekasse | Eigenanteil pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 115,14 |
3.502,56 |
131,00 | 3.371,56 |
| 2 | 139,03 | 4.229,29 |
805,00 | 3.424,29 |
| 3 | 155,93 |
4.743,39 | 1.319,00 | 3.424,39 |
| 4 | 173,55 | 5.279,39 | 1.855,00 | 3.424,39 |
| 5 | 181,47 | 5.520,32 | 2.096,00 | 3.424,32 |
Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 16 UstG von der Umsatzsteuer befreit.
Wichtige Hinweise zu Ihren tatsächlichen monatlichen Kosten
Zusätzliche Informationen
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gilt: