Hinweis:
Es gelten neue Pflegesätze ab dem 01.01.2022
Die Entgelte wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften mit den Verbänden der Pflegekassen und dem Wetteraukreis als zuständigem Sozialhilfeträger vereinbart. Damit steht auch ein Kontingent an Zimmern für Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung, die nicht in der Lage sind, die zu zahlenden Entgelte aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.
Die Heimentgelte werden täglich abgerechnet und sind im voraus eines Monats fällig. Nach den gesetzlichen Vorgaben sind sie in folgenden Kategorien auszuweisen:
Die Höhe der pflegebedingten Aufwendungen sind abhängig von der jeweiligen Pflegeklasse. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung als auch die Investitionskosten und Ausbildungsumlage sind in allen Pflegeklassen identisch.
Über die Pflegesätze für die vollstationäre Pflege (= Dauerpflege) informiert die folgende Tabelle. Wenn Sie dazu oder zur Kurzzeitpflege Fragen haben, dann steht Ihnen unser Team mit Antworten gerne zur Verfügung.
(Stand Januar 2022)
Pflegegrad | Tagessatz | Gesamtmonat (30,42 Tage) | Erstattung Pflegekasse | Eigenanteil pro Monat |
---|---|---|---|---|
1 | 81,98 |
2.493,83 |
125,00 | 2.368,83 |
2 | 89,30 | 2.716,51 |
770,00 | 1.946,51 |
3 | 105,48 |
3.208,70 | 1.262,00 | 1.946,70 |
4 | 122,34 | 3.721,58 | 1.775,00 | 1.946,58 |
5 | 129,90 | 3.951,56 | 2.005,00 | 1.946,56 |
Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 16d UstG umsatzsteuerfrei.
Hinweise: Aufgrund der ab 01.01.2017 geltenden gesetzlichen Vorgaben gilt: