Pflegesätze

Die Heimentgelte


Gültig ab 01.09.2026


Die Entgelte wurden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben mit den Verbänden der Pflegekassen sowie dem Wetteraukreis als zuständigem Sozialhilfeträger vereinbart.


Dadurch stehen in unserer Einrichtung auch Plätze für Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung, die die anfallenden Kosten nicht vollständig aus eigenem Einkommen oder Vermögen tragen können und Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe haben.


Die Heimentgelte werden täglich berechnet. Für die monatliche Abrechnung wird gesetzlich ein Durchschnittswert von 30,42 Tagen zugrunde gelegt.


Die Kosten setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Pflegekosten
  • Unterkunft
  • Verpflegung
  • Investitionskosten
  • Ausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag.


Die Höhe der Pflegekosten richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten sowie Ausbildungsumlage und Ausbildungszuschlag sind für alle Pflegegrade identisch.


Die folgende Tabelle informiert über die Entgelte der vollstationären Pflege (Dauerpflege). Bei Fragen zu den Pflegesätzen oder zur Kurzzeitpflege steht Ihnen unser Team gerne persönlich zur Verfügung.


Vollstationäre Pflege (Dauerpflege)
(Alle Werte in EUR)

(Stand September 2026)


PflegegradTagessatzGesamtmonat
(30,42 Tage)
Erstattung
Pflegekasse
Eigenanteil
pro Monat
1 115,14
3.502,56
131,00 3.371,56
2 139,03 4.229,29
805,00 3.424,29
3 155,93
4.743,39 1.319,00 3.424,39
4 173,55 5.279,39 1.855,00 3.424,39
5 181,47 5.520,32 2.096,00 3.424,32

Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 16 UstG von der Umsatzsteuer befreit.


Wichtige Hinweise zu Ihren tatsächlichen monatlichen Kosten

  • Der größte Teil Ihres monatlichen Eigenanteils entfällt auf die Pflegekosten. Seit 2022 beteiligt sich die Pflegekasse zusätzlich an diesem Eigenanteil mit einem Leistungszuschlag.

  • Dieser Zuschlag wird ab Pflegegrad 2 gewährt.

  • Die Höhe des Zuschlags richtet sich nach der Dauer des Leistungsbezugs in der vollstationären Pflege. Der Zuschlag beträgt:
    • o 15 % im ersten Jahr,
    • o 30 % nach mehr als 12 Monaten,
    • o 50 % nach mehr als 24 Monaten,
    • o 75 % nach mehr als 36 Monaten.

  • Durch den Zuschuss der Pflegekasse verringert sich Ihr Eigenanteil je nach Aufenthaltsdauer um etwa 288 € bis 1.439 € monatlich.




Zusätzliche Informationen

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gilt:

  • Es werden nicht die tatsächlichen Kalendertage eines Monats berechnet. Stattdessen werden die monatlichen Kosten einheitlich auf Basis von 30,42 Tagen ermittelt.

  • Der Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist in den Pflegegraden 2 bis 5 weitgehend identisch (einrichtungseinheitlicher Eigenanteil). Die höheren Pflegekosten bei steigendem Pflegegrad werden von der Pflegeversicherung übernommen.